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Lang gewünschte Informationsversammlung zu ASP angekündigt

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Mehr Freiheit, mehr Klärungsbedarf - Bürger in Oppenheim fordern Transparenz

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) beschäftigt die Menschen in Rhein-Selz auch im Sommer weiter. Am 20. August kommt es nun auch in Oppenheim zu einer Bürgerversammlung, in der die Stadt die Bürgerschaft zur Sache informieren will. Wie Erster Beigeordneter der Stadt Oppenheim Stephan Arnold mitgeteilt hat, soll die Veranstaltung in der Emondshalle um 19 Uhr beginnen.

Inzwischen hat der Landkreis Mainz-Bingen die Restriktionen im Oppenheimer Wäldchen sowie in den Bereichen Dienheim, Ludwigshöhe und Guntersblum zuletzt teilweise gelockert. Der Grund: Der Schutzzaun zwischen dem Fluss Rhein und der B9 sei fertiggestellt, teilte die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit. „Zuvor fand eine gemeinsame Begehung statt, die letztlich auch zur Öffnung des Wäldchens geführt hat", so Erster Beigeordneter Stephan Arnold. 

Stadt bietet Raum für Informationen und Fragen

Nicht nur die Afrikanische Schweinepest (ASP) allein soll das Thema der angekündigten Einwohnerversammlung in Oppenheim sein. Wie die Stadtverwaltung nun mitteilt, stehen weitere Anliegen auf der Tagesordnung der Informations- und Gesprächsveranstaltung in der Emondshalle.

Neben den Regelungen zur Bekämpfung der ASP geht es laut der Ankündigung um weitere Themen. Dazu gehören die Zukunft des Wertstoffhofs und die Neugestaltung des Oppenheimer Friedhofs. Auch der aktuelle Stand beim Glasfaserausbau soll zur Sprache kommen.

Die Stadt beruft sich bei der Einladung auf die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, die solche Einwohnerversammlungen zur Information der Bevölkerung vorsieht, und sie mindestens einmal im Jahr anbieten soll.

Die Einwohnerversammlung beginnt am Donnerstag, 20. August, um 19 Uhr in der Emondshalle. 

Bürger fordern mehr Transparenz

Die anhaltenden Einschränkungen in dem Bereich, noch bevor die Nachricht von der Lockerung eintraf, haben bis dahin aber zu einer anwachsenden Kritik geführt. Im Mittelpunkt steht das erwähnte Oppenheimer Wäldchen. In einem offenen Antrag an den Stadtrat von Oppenheim wurde eine Einwohnerversammlung eingefordert. Der beigefügte Fragenkatalog umfasste acht Seiten. „Die Oppenheimer Bürgerinnen und Bürger haben immer wieder in den Medien die Aufklärung über die Maßnahmen gefordert", sagt dazu Conny Brem-Pfeffer, die Initiatorin des Antrags. Für sie ist der Ärger nachvollziehbar: zumal die Auflagen und Sperrungen in den angrenzenden Kreisen und auch auf der hessischen Seite in der Wahrnehmung der Bürger deutlich weniger restriktiv gewesen seien. Nach Brem-Pfeffers Darstellung sei die Stadt Oppenheim in die Entscheidungen nicht eingebunden gewesen. „So kam das Empfinden von Behördenwillkür und Unverständnis immer mehr auf: Ob es das Aufstellen der Container zur Lagerung der toten Wildschweine neben dem Oppenheimer Kindergarten war oder die Elektrozäune im Wäldchen oder der feste Zaun um das Wäldchen." Mit dem Antrag zur Einberufung einer Einwohnerversammlung wolle sie die Bemühungen der Stadt und des Stadtrates unterstützen und Transparenz in den „unübersichtlichen Dschungel" von Verantwortlichkeiten, die der Bürger oft nicht überblickt, bringen, so Brem-Pfeffer.

„Mal heißt es: die Kreisverwaltung, mal das Umweltministerium, mal die EU. Die Stadt und die Bürger wurden immer wieder von den geschaffenen Tatsachen überrascht." Das Wäldchen gehöre zur Oppenheimer Gemarkung und werde seit Jahrzehnten mit dem Geld der Bürger gepflegt, führt sie aus: „Da sollte man meinen, man würde in die Entscheidungen eingebunden und die Auflagen würden transparent gemacht." Die offensichtlich fehlende Durchgängigkeit der Einzäunung und beobachtete Waldarbeiten hätten zuvor einen anderen Eindruck erweckt. „Obwohl ja keiner den Wald betreten durfte." Kurzum: „Ross und Reiter wurden nicht benannt und es blieben das Staunen und der Ärger über immer wieder neue Maßnahmen, die nicht nachvollziehbar sind."

Auch Arnold hält die Information der Bürgerschaft für überfällig, die in der angekündigten Versammlung erfolgen soll.

Der feste Schutzzaun zwischen Rhein und B9 ist nach Angaben der Kreisverwaltung fertiggestellt. Er war Voraussetzung für die jüngsten Lockerungen im Oppenheimer Wäldchen und entlang des Rheinufers. Das Bild zeigt den markanten Übergang auf dem Weg zum Rheinstrand in Oppenheim. Foto: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Diese Regeln gelten jetzt im Oppenheimer Wäldchen

Die Regeln für das nun weniger restriktive Verhalten im genannten Gebiet hat er Landkreis mit der Mitteilung über die Lockerungen erläutert. Demnach dürfen die bekannten Wege zu Fuß, mit Pferden oder mit Rädern genutzt werden. „Auch die, die bisher ausdrücklich gesperrt waren. Fußgängertore eröffnen hier den Zugang." Auch der Hundestrand und der Zugang zur NATO-Rampe seien wieder offen. Weiterhin gelte auch das allgemeine Wegegebot und ein Betretungsverbot für die ausdrücklich mit Zäunen oder Verbotsschildern abgesperrten Bereiche. Spezielle Regelungen gelten beispielsweise für den Hundestrand: Auf dem Weg dahin weiterhin eine konsequente Leinenpflicht. „Erst am Hundestrand selbst dürfen die Hunde wieder frei laufen."

Die Spaziergänger müssen aber auf den offenen Wegen bleiben und die Fußgängertore unbedingt nach dem Durchgang wieder schließen. Die NATO-Rampe zwischen Dienheim und Ludwigshöhe ist jetzt für Fußgänger und Radfahrer zugänglich und kann für das Slippen nicht motorisierter Boote genutzt werden. Verboten bleibt das Slippen von Motorbooten und Jet-Skiern. Die konsequente Einhaltung solle zum Ziel einer weiteren Lockerung führen. „Die Absicht ist es, über einen Antrag die aktuelle Sperrzone II A zur Sperrzone I zurückzustufen. Dies würde weitere Erleichterungen für die Bevölkerung bedeuten", sagte der Leiter des Mainz-Binger Veterinäramtes, Dr. Markus Wacker zuletzt. Auch Arnold betont, dass es dafür weiterhin stark auf die Einhaltung der Regelungen ankomme. Er appelliert dabei an die Spaziergänger und Hundehalter, dies zu tun. 

Spaziergänge sind auf den freigegebenen Wegen wieder möglich. Dennoch gilt weiterhin das Wegegebot, und abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Foto: Gregor Starosczyk-Gerlach 

Nackenheim bleibt Schwerpunkt der Schutzmaßnahmen

Während sich die Lage bei Oppenheim entspannt, bleibt Nackenheim der sensibelste Abschnitt im ASP-Sperrgebiet des Landkreises Mainz-Bingen. Für die Rheininseln Sändchen und Kisselwörth gilt weiterhin ein absolutes Betretungsverbot. Spaziergänge, Grillfeiern oder das Anlegen von Booten sind dort nach wie vor untersagt.

Nach Angaben der Kreisverwaltung leben auf den Inseln rund 40 Wildschweine. Die Tiere werden weiterhin bejagt. Die Behörden wollen verhindern, dass das Virus über möglicherweise angeschwemmte Kadaver erneut auf eine Wildschweinpopulation trifft. Aus diesem Grund überwachen neben dem Veterinäramt auch die Wasserschutzpolizei und weitere Stellen die Einhaltung der Sperrungen. Die Kreisverwaltung betont, dass an den Einschränkungen vorerst nicht gerüttelt wird. 

Foto: Gregor Starosczyk-Gerlach
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